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   OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09   

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https://dejure.org/2011,28623
OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09 (https://dejure.org/2011,28623)
OLG München, Entscheidung vom 15.07.2011 - 10 U 4408/09 (https://dejure.org/2011,28623)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - 10 U 4408/09 (https://dejure.org/2011,28623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Umstellung des Klageantrags auf Zahlung an den Nebenintervenienten als Klageänderung; Frist für Anschlussberufung des Nebenintervenienten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwicklung des gewerblichen Nutzungsverhältnisses einer Diskothek; Voraussetzungen für den Abschluss eines wirksamen Prozessvergleichs; Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Kaution nach der Rückgabe des Pachtobjektes im Rahmen der Rückabwicklung eines mündlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 404; BGB § 412
    Abwicklung des gewerblichen Nutzungsverhältnisses einer Diskothek; Voraussetzungen für den Abschluss eines wirksamen Prozessvergleichs; Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Kaution nach der Rückgabe des Pachtobjektes im Rahmen der Rückabwicklung eines mündlich ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Antragsanpassung wegen Änderung der Rechtslage: Klageänderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09
    22 a) Zwar handelt es sich bei Anpassung des Klageantrages (Zahlung an den Nebenintervenienten statt an den Kläger) wegen Änderung der materiellen Rechtslage durch die weitergehende Pfändung nicht um eine Umstellung des Klageantrages im Sinne einer Klageänderung, sondern um eine bloße - jederzeit und unbeschränkt zulässige - Modifizierung des Klageantrages (BGH NJW 2004, 2152; vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., Rn 6 a zu § 265), auf die insbesondere §§ 263, 533 ZPO nicht anwendbar sind.
  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80

    Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09
    Der Beklagte verfolgte mit der Einigung offensichtlich das Ziel, nicht nochmals an den Pfändungspfandgläubiger zahlen zu müssen, Zweck sollte daher auch sein, das Einziehungsrecht des Pfändungspfandgläubigers zum Erlöschen zu bringen (vgl. BGH NJW 1982, 173).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09
    Die Berufungsinstanz ist eine Rechtsmittelinstanz, d. h., prozessuale Handlungsformen wie Klageerweiterung, -änderung und -häufung ebenso wie Widerklage und Aufrechnung können immer nur Teil einer Berufung oder Anschlussberufung sein (BGH ZZP 68 [1955] 51; BGHZ 85, 140; NJW 2008, 1953 = MDR 2008, 463 [unter II1a]; BAG DB 1961, 920; Doukoff, Zivilrechtliche Berufung, 4. Aufl. 2010, Rz. 272 m. w. N.).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 258/81

    Rechtswirkungen der Pfändung einer rechtshängigen Forderung

    Auszug aus OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09
    Auf den vorliegenden Sachverhalt ist § 265 ZPO anwendbar (BGH NJW 1983, 886) und der vormalige Prozessbevollmächtigte des Klägers befugt, dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beigetreten.
  • BGH, 23.10.2008 - IX ZR 202/07

    Anfechtbarkeit von Veräußerungshandlungen des Schuldners

    Auszug aus OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09
    (b) Die Aufrechnung war für den Beklagten ungeachtet der zwischenzeitlich erfolgten Pfändungen des Nebenintervenienten gem. §§ 412, 404 BGB (BGH, NJW-RR 2009, 190) möglich, nachdem der Pachtzinsanspruch bereits im Oktober 2004 und damit vor den Pfändungen entstanden und fällig war.
  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84

    Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von

    Auszug aus OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09
    Für ihn läuft keine eigene Berufungsfrist (BGH NJW 1985, 2480) und auch keine eigene Anschließungsfrist nach § 524 II 2 ZPO.
  • BGH, 20.10.1982 - IVb ZR 318/81

    Streitigkeit um Versorgungsausgleich und monatliche Unterhaltszahlungen im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09
    Die Berufungsinstanz ist eine Rechtsmittelinstanz, d. h., prozessuale Handlungsformen wie Klageerweiterung, -änderung und -häufung ebenso wie Widerklage und Aufrechnung können immer nur Teil einer Berufung oder Anschlussberufung sein (BGH ZZP 68 [1955] 51; BGHZ 85, 140; NJW 2008, 1953 = MDR 2008, 463 [unter II1a]; BAG DB 1961, 920; Doukoff, Zivilrechtliche Berufung, 4. Aufl. 2010, Rz. 272 m. w. N.).
  • BAG, 20.04.1961 - 2 AZR 71/60

    Richter - Angehörigkeit zur Gewerkschaft - Ausschluß kraft Gesetzes

    Auszug aus OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09
    Die Berufungsinstanz ist eine Rechtsmittelinstanz, d. h., prozessuale Handlungsformen wie Klageerweiterung, -änderung und -häufung ebenso wie Widerklage und Aufrechnung können immer nur Teil einer Berufung oder Anschlussberufung sein (BGH ZZP 68 [1955] 51; BGHZ 85, 140; NJW 2008, 1953 = MDR 2008, 463 [unter II1a]; BAG DB 1961, 920; Doukoff, Zivilrechtliche Berufung, 4. Aufl. 2010, Rz. 272 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2016 - 16 U 197/14

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter

    Derartige Klageanpassungen im Sinne des § 264 ZPO sind ausschließlich an § 531 Abs. 2 ZPO zu messen (vgl. BGH, Urt. v. 19.03.2004 - V ZR 104/03, Juris, Rn. 31; OLG München, Urt. v. 15.07.2011 - 10 U 4408/09, Juris, Rn. 22).
  • OLG Köln, 25.04.2012 - 13 U 67/11

    Inanspruchnahme auf Restvergütung aus Verträgen über die Lieferung von

    Es widerspräche dem Zweck des § 264 ZPO, der der Prozesswirtschaftlichkeit dienen soll, wenn man dem Berufungsbeklagten in einem solchen Fall die - grundsätzlich jederzeit und unbeschränkt zulässige (vgl. BGH NJW 2004, 2152, a.a.O.) - Anpassung seines Klageantrags an die geänderte materielle Rechtslage wegen des früheren Ablaufs der Anschlussberufungsfrist verweigern und ihn insoweit auf einen neuen Rechtsstreit verweisen würde (vgl. OLG München, Urteil vom 15. Juli 2011 - 10 U 4408/09, juris Tz. 22).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 3 U 26/13

    Anwaltshaftungsprozess: Scheinsozietät als Anspruchsgegner

    Die Berufungsinstanz ist eine Rechtmittelinstanz, d.h. prozessuale Handlungsformen wie Klageerweiterung - änderung und häufung ebenso wie Widerklage und Aufrechnung können immer nur Teil einer Berufung oder Anschlussberufung sein (BGH, Urteil vom 07.12.2007, V ZR 210/06, NJW 2008, 1954; OLG München, Urteil vom 15.07.2011, 10 U 4408/09 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2016 - 16 U 198/14

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter

    Derartige Klageanpassungen im Sinne des § 264 ZPO sind ausschließlich an § 531 Abs. 2 ZPO zu messen (vgl. BGH, Urt. v. 19.03.2004 - V ZR 104/03, Juris, Rn. 31; OLG München, Urt. v. 15.07.2011 - 10 U 4408/09, Juris, Rn. 22).
  • OLG Hamm, 27.05.2013 - 18 U 72/12
    Die vom Kläger und Berufungsbeklagten durch Schriftsatz vom 24.09.2012 im Berufungsverfahren vorgenommene Begründung seines Zahlungsanspruchs durch Einbeziehen weiterer Zeiträume ist prozessual eine Klageerweiterung durch Anschlussberufung, §§ 533, 263 ZPO (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2003 zum Az. 19 U 56/02; OLG München, Urteil vom 15.07.2011 zum Az. 10 U 4408/09; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.11.2011 zum Az. 1 U 160/10).
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